Stiftungen: Gemeinde Langenargen

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Stiftungen

Stiftungen

Bei der Gemeinde Langenargen gibt es eine Reihe von Stiftungen. Diese haben unterschiedliche rechtliche Konstruktionen, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten. Mehr zu den einzelnen Stiftungen erfahren Sie im Folgenden:

Stiftung zum Heiligen Geist

Die Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" in Langenargen ist eine rechtfähige, örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne von § 101 der GemO mit Sitz in Langenargen. Die Stiftung dient der Betreuung und Versorgung alter Menschen. Zu diesem Zweck betreibt sie ein Alten- und Pflegeheim mit geeigneten Unterkünften für Heimbewohner und den erforderlichen Nebeneinrichtungen. Weiter unterhält sie altengerechte Wohnungen.

Insgesamt umfasst die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ folgende 5 Bereiche:

  • Altenpflegeheim am Marktplatz 7 mit 49 Dauerpflegeplätzen und 2 Kurzzeitpflegeplätzen
  • Seniorenwohnungen in der Klosterstraße 27 mit 6 Wohnungen
  • Seniorenwohnungen Eugen-Kauffmann-Straße mit 9 Wohnungen
  • Betreuung der Seniorenwohnanlage Eugen-Kauffmann-Straße mit insgesamt 47 Wohnungen
  • Allgemeines Grundvermögen

Die Seniorenberatungsstelle ist im Sozialdienstbüro der Seniorenwohnanlage Mühlengärten in der Eugen-Kauffmannstraße 2 zu finden. Beratungstermine sollte vorab mit Frau Hermann abgestimmt werden. Sie ist telefonisch zu erreichen unter Telefonnummer: 07543 499028.

Frau Hermann informiert und berät über gesetzliche Sozialleistungen, Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Senioren und unterstützt bei Antragsstellung und Schriftverkehr. Sie berät und vermittelt kompetente Hilfs- und Pflegedienste.

Darüber hinaus vermittelt Frau Hermann auch Aufträge innerhalb des Projekts JA!: JUNG & ALT. Mehr zu diesem Projekt erfahren Sie bei dem Projekt: JA!: JUNG & ALT

Sollten Sie sich darüber hinaus für weitere Details der Stiftung interessieren klicken Sie bitte auf folgenden Link: Stiftungssatzung „Hospital zum Heiligen Geist“ (PDF-Dokument, 14,74 KB, 21.07.2023)

Bei Abschluss eines Mietvertrages, der sich auf eine Seniorenwohnung bezieht, ist grundsätzlich ein Betreuungsvertrag zwischen dem/der Mieter/in und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ zu unterzeichnen. In diesem werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich der Wohnanlage als Sonderform alten- und behindertengerechten Wohnens geregelt.

Den Betreuungsvertrag können mit Klick auf folgenden Link einsehen: Betreuungsvertrag (PDF-Dokument, 65,38 KB, 01.07.2021)

Ansprechpartner für das Altenpflegeheim ist
Ramona Masurek
Telefonnummer: 07543 9327-0
Faxnummer: 07543 9327-60
E-Mail schreiben

Ansprechpartner für die Vergabe der Mietwohnungen ist
Peter Hinkel
Telefonnummer: 07543 9330-29
Faxnummer: 07543 9330-5529
E-Mail schreiben

Ansprechpartner für den Abschluss eines Betreuungsvertrags ist
Daniel Kowollik
Telefonnummer: 07543 9330-24
Faxnummer: 07543 9330-5524
E-Mail schreiben

Franz-Josef-Krayer-Stiftung

Die Franz-Josef-Krayer-Stiftung wurde von dem Unternehmer Franz Josef Krayer als eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Langenargen am 9. März 1989 errichtet und vom Regierungspräsidium am 21. März 1989 genehmigt. Die Tätigkeit der Stiftung ist darauf ausgerichtet, soziale und kulturelle Einrichtungen, sowie gemeinnützige Zwecke in Langenargen zu fördern. Der Stiftungsvorstand besteht derzeit aus Herrn Ralf Kübler und Frau Barbara Reck.

Der Stiftungsrat besteht aus 5 Mitgliedern:

  • Bürgermeister als Vorsitzender des Stiftungsrates, Ole Münder
  • 2 Gemeinderäte, Albert Dillmann & Peter Kraus
  • 1 Angehöriger der Firma Franz-Josef-Krayer GmbH & Co. KG, Lucie Zapf
  • Persönlichkeiten, die Fachkenntnisse im sozialen oder kulturellen Bereich ausweisen, Reinhold Terwart

Das Stiftungskapital besteht insbesondere aus Grundstücken und Gebäuden, sowie Wertpapieren. Die Stiftung ist kapitalmäßig mit der Firma Franz-Josef-Krayer GmbH & Co. KG nicht verflochten. In den letzten Jahren hat die Stiftung durchschnittlich pro Jahr Zuschüsse in Höhe von 25.000,-- € an örtliche Vereine und Organisationen aber auch an Einzelpersonen, nämlich im Zuge der Förderpreise für sportliche Leistungen und musikalische Begabungen (insbesondere Musikschule), ausgeschüttet.

Mit diesen Zuschüssen konnten den Langenargener Vereinen und Organisationen wirkungsvolle Hilfe gegeben werden, um ihren Vereinszweck im Interesse ihrer Mitglieder noch besser erfüllen zu können. Viele Wünsche hätten ohne diese Zuschüsse nicht realisiert werden können.

Im öffentlichen Raum der Gemeinde Langenargen stehen mehrere Skulpturen, für deren Beschaffung die Franz-Josef-Krayer-Stiftung maßgebliche Zuschüsse (meistens 50 %) gewährt hat.

Neben der Förderung von Einrichtungen hat die Franz-Josef-Krayer-Stiftung folgende Förderpreise ausgelobt:

  1. Förderpreis für musikalisch Begabte
  2. Förderpreis für sportliche Leistungen
  3. Förderpreis für ehrenamtliches Engagement
  4. Förderpreis für "Unternehmertum"
  5. Förderpreis für "berufliche Ausbildung"

Preise werden vom Stiftungsrat der Franz-Josef-Krayer-Stiftung auf formlosen Antrag oder Vorschlag vergeben.

Anträge richten Sie bitte an:
Franz-Josef-Krayer-Stiftung
Bürgermeister Ole Münder
Obere Seestraße 1
88085 Langenargen

Weitere Informationen über die Stiftung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Ausführungen FJK-Stiftung (PDF-Dokument, 1,41 MB, 18.01.2023)

Weitere Informationen zur Geschichte der Franz-Josef-Krayer-Stiftung und die Langenargener Stanzerei Krayer finden Sie in der Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum der Stiftung (PDF-Dokument, 1,96 MB, 01.07.2021).

Karl und Carola Winter-Stiftung

Die Karl und Carola Winter-Stiftung wurde vom Ehepaar Karl und Carola Winter als eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Langenargen am 18. Oktober 2005 errichtet und vom Regierungspräsidium am 25. Oktober 2005 genehmigt. Die Tätigkeit der Stiftung ist darauf ausgerichtet, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie gemeinnützige Zwecke in Langenargen zu fördern.

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu 3 Mitgliedern: Joachim Zodel, als Vorsitzender und Ralph Seubert und Barbara Dehus als Stellvertreter.

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 4 und höchstens 7 Mitgliedern:

  • Bürgermeister als Vorsitzender des Stiftungsrates, Ole Münder
  • 2 vom Gemeinderat zu wählenden Gemeinderäten der Gemeinde Langenargen, die verschiedenen Fraktionen angehören und aufgrund beruflicher Erfahrungen für die Mitwirkung in der Stiftung geeignet sein sollen, Albert Dillmann & Rainer Terwart
  • stv. Vorsitzender des Stiftungsrates, Steuerberater Erhard Bücheler
  • eine Persönlichkeit, die mit Fachkenntnissen im sozialen Bereich, Josef Benz, und eine Persönlichkeit, die mit Fachkenntnissen im kulturellen Bereich zur Verwirklichung des Stiftungszwecks beitragen

Das Stiftungskapital besteht aus Grundstücken und Wohnungen.

Die Karl und Carola Winter-Stiftung lobt jährlich einen Preis für außerordentliches, ehrenamtliches Engagement von Organisationen bzw. Einzelpersonen aus. Der Preis ist mit 1.000 € dotiert. Weitere Förderungen werden von den Gremien bewilligt.

Preise werden vom Stiftungsrat der Karl und Carola Winter-Stiftung auf formlosen Antrag oder Vorschlag vergeben.

Anträge richten Sie bitte an:
Karl und Carola Winter-Stiftung
Bürgermeister Ole Münder
Obere Seestraße 1
88085 Langenargen

Bürgerstiftung Langenargen

Was ist eine Bürgerstiftung?

Bürgerstiftungen sind gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung sozialer und kultureller Vorhaben in einer Gemeinde. Sie verfolgen vornehmlich das Ziel, durch bürgerschaftliches Engagement den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger und Unternehmen zu fördern. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und über konfessionelle Grenzen hinweg offen. Finanzieller Kern einer Stiftung ist das durch Zustiftungen entstandene Stiftungsvermögen, das immer erhalten bleibt. Die Mittel für Zuwendungen stammen aus den Erträgen des Vermögens und den Spenden.

Was kann mit den Stiftungserträgen gefördert werden?

Die "Bürgerstiftung Langenargen" ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger Langenargens. Die Hilfen der Stiftung beginnen da, wo öffentliche Pflichtaufgaben enden. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des örtlichen Lebens, dessen Förderung und Entwicklung für sie im Vordergrund steht. Der Zweck unserer Stiftung ist daher breit angelegt. So können Vorhaben in sozialen und kulturellen Bereichen wie Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Natur und Umwelt, Sport, Kunst und Kultur durch finanzielle Hilfe unterstützt werden. Auch die Lebensbedingungen in Not geratener Mitbürger können durch Zuwendungen verbessert werden und so das Lebensgefühl in der Gemeinde aufwerten.

Die vielfältigen Förderzwecke ermöglichen der Stiftung flexibel zu reagieren und entsprechende Schwerpunkte bei Projekten zu setzen. Die Stiftung kann eigene Vorhaben und Maßnahmen fördern, die dem Stiftungszweck entsprechen. Der Vorstand entscheidet im Rahmen der "Richtlinien über die Verwendung des Stiftungsvermögens" über die beantragte Förderung. Die Stiftungssatzung finden Sie auf der Homepage der Bürgerstiftung unter nachstehendem Link: Satzung

Förderanträge richten Sie bitte an den Vorstand der Bürgerstiftung Langenargen:
Bürgerstiftung Langenargen
Herrn Wolfgang Pflaumer
Obere Seestraße 1
88085 Langenargen

Der Förderantrag muss unter anderem enthalten: 

  • Name & Anschrift der Person oder der Organisation und deren Vertreter
  • Gegenstand und Ziel des Projektes
  • Grund des Antrags
  • Zeitraum der Verwirklichung

Wie kann ich mich beteiligen?

Jeder kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Bürgerstiftung beteiligen.

Zustiftungen verbleiben unabhängig von ihrer Höhe dauerhaft in der Stiftung und dienen dort zur Aufstockung des Stiftungsvermögens. Mitglied der Stiftungsversammlung wird, wer der Stiftung mindestens 1.000 € zugewendet hat. Ebenfalls Mitglied der Stifterversammlung kann werden, wer sich ehrenamtlich für die Stiftung engagiert. Hierüber entscheidet der Stiftungsrat.

Stiftungsfonds können ergänzend zu Zustiftungen eingerichtet werden. Sie sind zweckgebundene Zuwendungen an das Stiftungsvermögen mit einem Mindestbetrag von 50.000 €.

Letztwillige Verfügungen setzen die Bürgerstiftung testamentarisch als (Mit)-Erbe oder Vermächtnisnehmer ein.

Spenden sind zur zeitnahen Verwendung bestimmt. Zuwendungen und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Ehrenamtliches Engagement unterstützt die Arbeit der Stiftung in den Gremien und in konkreten Projekten.

Die Bankkonten der Bürgerstiftung Langenargen:

  • Sparkasse Bodensee: IBAN: DE44 6905 0001 0024 9856 65
  • Volksbank Friedrichshafen-Tettnang: IBAN: DE17 6519 1500 0038 1140 03

Bitte geben Sie bei der Überweisung an, ob es sich um eine Zustiftung oder Spende handelt.

Stiftungsvorstand & Stiftungsrat der Bürgerstiftung

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen:

  • Wolfgang Pflaumer, Vorsitzender
  • Erhard Bücheler, stv. Vorsitzender
  • Birgit Böhm, schriftführendes Mitglied
  • Bürgermeister Ole Münder
  • Ralph Zodel

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Personen:

  • Ralph Behringer, Vorsitzender
  • Albert Frick, stv. Vorsitzender
  • Karl Heinz Butscher
  • Gordian Kley
  • Josef Müller
  • Dr. Julia Pilgram
  • Reinhold Terwart
  • Corrina Häufle (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Elisa Resch (schriftführendes Mitglied)

Weitere Informationen zur Bürgerstiftung Langenargen finden Sie auf der Homepage.