Lebenslagen: Gemeinde Langenargen

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land in sicht AG
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

land in sicht AG

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@land-in-sicht.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Langenargen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Lebenslagen

Produktsicherheit im Rahmen der Marktüberwachung

 

Was sind Produkte?

Produkte sind Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind und für die Verwendung durch Verbraucherinnen und Verbraucher oder im gewerblichen Kontext bestimmt sind.

Welches Ziel hat die Produktsicherheit?

Oberstes Ziel ist ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Verbraucher und Beschäftigte. Darüber hinaus sollen die Rechtsvorschriften einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

Maschinen

Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie umfasst neben Maschinen im engeren Sinne auch Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Verordnung) entsprechen. Zu PSA zählen beispielsweise Schnittschutzhosen, Atemschutzmasken oder Fahrradhelme.

Elektrische Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für sämtliche elektrischen Betriebsmittel, die für eine Nenn-Betriebsspannung zwischen 50 und 1.000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind.

Spielzeug

Spielzeug darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entspricht. Diese Richtlinie gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden.

Hierzu zählen beispielsweise neben Teddybären und Puppen auch ein Schlüsselring mit einem daran angebrachten Teddybären oder ein Schlafsack in der Form eines Spielzeugs mit weicher Füllung.

Für die Überwachung der Sicherheit von Produkten ist die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig.

 

Rechtsgrundlage

 

Zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG).
Es umfasst eine breite Palette verschiedenster Produkte.

 

Freigabevermerk

 

21.03.2022 Regierungspräsidium Tübingen