Bürgerdienste von A-Z: Gemeinde Langenargen

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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

land in sicht AG

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@land-in-sicht.de

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Langenargen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Bürgerdienste von A-Z

Ausbildungsvorbereitung dual und Ausbildungsvorbereitungg (AVdual/AV) - Teilnahme anmelden

Die Ausbildungsvorbereitung (AV dual bzw. AV)bietet Ihnen als Jugendliche oder Jugendlicher berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im AVdual und AV lernen Sie Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern kennen wie z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik. Zusätzlich erweitern Sie auch Ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.

Das AVdual/AV ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von

  • berufsbezogenen Lernfeldprojekten und
  • lebensweltbezogenen Lernprojekten.

Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss haben, können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Hinweis: Sind Sie noch keine 18 Jahren alt und haben Sie einen Hauptschulabschluss, müssen Sie in Baden-Württemberg in der Regel einen berufsvorbereitenden Bildungsgang wie das AVdual, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) oder das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen, wenn Sie

  • keine Berufsausbildung beginnen oder
  • keine weiterführende Schule besuchen.

Voraussetzungen

  • Sie sind berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt,
  • Sie haben keinen Ausbildungsplatz und
  • Sie besuchen keine andere Vollzeitschule.

Hinweis: Berufsschulpflichtig sind Sie im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Im Fall einer Berufsschulberechtigung können Sie das AVdual/AVmit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besuchen, in dem Sie 21 Jahre alt werden, wenn die Schule noch freie Plätze hat.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Die Schule informiert Sie schriftlich, ob Sie teilnehmen können oder nicht. Für den Fall der Teilnahme erfahren Sie auch, wann und wo Sie erscheinen müssen.

Fristen

Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.

Unterlagen

Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

-

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die jeweilige Schule

Freigabevermerk

13.07.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg