Bürgerdienste von A-Z: Gemeinde Langenargen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Toubiz
Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Darstellung von Datenbankinhalten

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Dieses Plugin benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet so genannte „Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert. 
  • Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert. Matomo-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Die Speicherung von Matomo-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. 
  • Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

land in sicht AG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@land-in-sicht.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Langenargen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bürgerdienste von A-Z

Schulfremdenprüfung beantragen

Damit können Sie diese Abschlüsse nachträglich erwerben:

  • Hauptschulabschluss
  • Werkrealschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Hochschulreife

Hinweis: Sie haben einen Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache? In diesem Fall können Sie die Schulfremdenprüfung auch nur in der Fremdsprache ablegen.

Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.

Tipp: Viele Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an.

Die Prüfung findet im Folgejahr am Ende des Schuljahres statt - meist zeitgleich mit der entsprechenden Prüfung an öffentlichen Schulen.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • Sie haben die angestrebte Abschlussprüfung weder bereits mit Erfolg noch zweimal erfolglos abgelegt.
  • Sie würden durch die Schulfremdenprüfung diese Prüfung nicht eher ablegen, als Sie es bei normalem Schulbesuch könnten.

Beispiel: Sie haben bereits den Hauptschulabschluss? Dann dürfen Sie nicht erneut an einer Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen (z. B. um eine bessere Note zu bekommen).

Zusätzlich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, abhängig vom angestrebtem Abschluss:

  • Für den Hauptschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit entsprechendem Bildungsgang (mehr).
    Ausnahme:
    • Sie besuchen die 9. Klasse eines Gymnasiumsund Ihre Versetzung in die 10. Klasse ist gefährdet; bei Nichtversetzung müssten Sie das Gymnasium verlassen,
  • Für den Werkrealschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.
  • Für den Realschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.
    Ausnahme:
    • Sie besuchen die 10. Klasse eines Gymnasiums,
    • Ihre Versetzung ist gefährdet und
    • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.
  • Für die Hochschulreife (Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife):
    Sie besuchen im Schuljahr, in dem die Prüfung abgenommen wird, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium bzw. keine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, kein Abendgymnasium und auch kein Kolleg. Sie haben in Baden-Württemberg Ihren ständigen Wohnsitz oder wurden an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Baden-Württemberg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet.

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Werden Sie zugelassen, erhalten Sie eine Mitteilung über Termin und Ort, an dem die Prüfung stattfindet. Bei Nichtzulassung erhalten Sie eine Ablehnung mit schriftlicher Begründung.

Hinweis: Eine nichtbestandene Prüfung können Sie einmal wiederholen, frühestens nach einem Jahr.

Fristen

Für die Anmeldung zur Prüfung:

  • Hauptschulabschluss: 1. März
  • Werkrealschulabschluss: 1. März
  • Realschulabschluss: 1. März
  • Hochschulreife: 1. Oktober

Unterlagen

  • Lebenslauf mit Angaben
    • über den bisherigen Bildungsgang
    • gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Geburtsurkunde oder ein anderer, von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis, etwa ein Personalausweis oder Reisepass
  • Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
  • Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung (möglicherweise mit Nachweisen)
  • für den Hauptschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • Benennung des Wahlfachs der mündlichen Prüfung sowie die Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung
    • wenn Sie die Klasse 9 des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
  • für den Werkrealschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Werkrealschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • die Benennung des Fachs oder des Fächerverbunds, in dem Sie zusätzlich mündlich geprüft werden
  • für den Realschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • die Benennung der Wahlfächer, in denen Sie zusätzlich mündlich geprüft werden,
    • wenn Sie die Klasse 10 des Gymnasiums besuchen, die letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
  • für die Hochschulreife zusätzlich:
    • Passbild
    • Nachweis über einen Realschulabschluss oder einem diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand
    • Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

Hinweis: Nähere Angaben zu den verpflichtenden Prüfungsfächern und zur Benennung weiterer Prüfungsfächer finden Sie in den entsprechenden Formularen.

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Kultusministeriums abrufbar unter der Rubrik Schulfremdenprüfung.

Zuständigkeit

  • Hauptschulabschluss, Werkrealschulabschluss und Realschulabschluss: das für Ihren Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt
  • Hochschulreife: in der Regel das für Ihren Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2024 freigegeben.