Bürgerdienste von A-Z: Gemeinde Langenargen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Toubiz
Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Darstellung von Datenbankinhalten

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Dieses Plugin benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet so genannte „Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert. 
  • Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert. Matomo-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Die Speicherung von Matomo-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. 
  • Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

land in sicht AG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@land-in-sicht.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Langenargen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bürgerdienste von A-Z

Privatklage einreichen

Sie haben Anzeige erstattet, aber am Ende des Ermittlungsverfahrens verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Klageerhebung bei Gericht?

Bei bestimmten Straftaten besteht nach Abwägung aller Umstände kein staatliches Interesse an der Strafverfolgung.
Ihnen steht dann gegebenenfalls der Weg der Privatklage offen.

Als Privatkläger oder Privatklägerin treten Sie im Verfahren an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Die Straftat wird durch Sie ohne Mithilfe der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Diese ist nicht zur Mitwirkung verpflichtet, kann das Verfahren aber jederzeit übernehmen.
Das Gericht legt der Staatsanwaltschaft die Akten vor, wenn es die Verfahrensübernahme für notwendig hält. In einem solchen Fall scheiden Sie als Privatkläger oder Privatklägerin wieder aus dem Verfahren aus.

Ob Sie Privatklage erheben wollen, müssen Sie selbst entscheiden.

Voraussetzungen

  • Sie sind das Opfer einer Straftat.
  • Die Straftat berührt Sie direkt sehr, weniger dagegen die Allgemeinheit. Beispiele für solche Straftaten können sein:
    • Hausfriedensbruch
    • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
    • Körperverletzung
    • Bedrohung mit einem Verbrechen oder bestimmten anderen schweren Straftaten
    • Sachbeschädigung

Achtung: Privatklagen gegen Kinder und Jugendliche sind nicht zulässig.

Hinweis: Vor der Erhebung der Privatklage müssen Sie und die beschuldigte Person in der Regel einen Sühneversuch durchführen. Zuständig dafür ist die Gemeinde, in deren Gebiet die Parteien wohnen.

Verfahrensablauf

Sie können eine Privatklage auf zwei Arten erheben:

  • persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder
  • durch Einreichen einer Anklageschrift

Die Privatklage muss folgende Angaben enthalten:

  • Zeit und Ort der Tat
  • Name des Täters oder der Täterin
  • möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt
  • Bezeichnung der Beweismittel
  • Bezeichnung des zuständigen Gerichts

Hinweis: Als Privatkläger oder Privatklägerin können Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Akteneinsicht können Sie nur durch einen Anwalt oder eine Anwältin nehmen.

Haben Sie korrekt Klage erhoben, informiert das Gericht die beschuldigte Person. Gleichzeitig bestimmt es eine Frist, bis wann diese Stellung zu Ihrer Klage nehmen kann.

Nach Ablauf der Frist beziehungsweise nachdem die Stellungnahme der beschuldigten Person eingegangen ist, entscheidet das Gericht, ob

  • das Verfahren gegen die Person eröffnet oder
  • die Klage zurückgewiesen wird.

Bei einer nur geringen Schuld des Täters oder der Täterin kann das Gericht das Verfahren auch einstellen.

Eröffnet das Gericht das Verfahren, erhalten Sie mindestens eine Woche vor dem Termin eine Ladung zur Hauptverhandlung.

Fristen

-

Unterlagen

die Privatklage in zweifacher Ausfertigung

Kosten

Bevor das Gericht über die Klage verhandelt, müssen Sie folgende Kosten einplanen:

  • einen Gebührenvorschuss
  • eine Sicherheitsleistung für die beschuldigte Person (z.B. Hinterlegung von Bargeld oder Wertpapieren)

Nach der Entscheidung des Gerichts:

  • bei positiver Entscheidung für Sie als Privatkläger oder Privatklägerin: keine
    Die verurteilte Person trägt die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen
  • bei Zurückweisung der Klage, Freispruch oder Einstellung des Verfahrens: Sie als Privatkläger oder Privatklägerin tragen die Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten sowie die Auslagen auf beiden Seiten.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde

Freigabevermerk

23.02.2024 Justizministerium Baden-Württemberg