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Förderpreis für ehrenamtliches Engagement

icon.crdate18.07.2024

der Franz-Josef-Krayer-Stiftung und Karl und Carola Winter-Stiftung

Förderpreis für ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement für Jugendliche und Erwachsene

Der Gemeinderat hat am 15. März 2010 die Auslobung eines Preises für ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement für Jugendliche und Erwachsene beschlossen.

Der Preis wird mit je bis zu 1.000,00 € dotiert und kann auf mehrere Personen, Initiativen oder Organisationen aufgeteilt werden.

Die Preise werden gestiftet von der „Franz-Josef-Krayer-Stiftung“ und von der „Karl und Carola Winter-Stiftung“. Sie werden in der Regel im Rahmen des Bürgerempfangs übergeben.

Die Kriterien für das ehrenamtliche Engagement für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahre sind:

  1. Durchführung eines besonderen sozialen oder gemeinnützigen Projektes.
  2. Überdurchschnittliche, ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, sportlichen, kulturellen, musischen, ökologischen, gesundheitlichen, kirchlichen, schulischen oder im sonstigen gemeinnützigen Bereich.
  3. Eine überdurchschnittliche Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sie mindestens zwei Jahre und mindestens drei Stunden wöchentlich im Durchschnitt ausgeübt wird.
  4. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in Langenargen erbracht werden.

Die Kriterien für den Ehrenamtspreis für Erwachsene sind:

  1. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich erbracht werden; der ehrenamtlich Tätige erhält keine Vergütung; eventuell einen Ersatz seiner Aufwendungen, jedoch höchstens 5,-- €/Stunde.
  2. Die Tätigkeit soll mit einer gewissen Konstanz und Nachhaltigkeit innerhalb der Gemeinde Langenargen ausgeübt werden.
  3. Die Tätigkeit muss freiwillig und gemeinnützig und geeignet sein, das Wohl von Personen, Institutionen und Organisation in Langenargen zu fördern.
  4. Der Ehrenamtspreis für 2024 wird für herausragendes soziales Engagement ausgelobt.

Für die Preise können sowohl Einzelpersonen als auch Initiativen und Organisationen von Dritten vorgeschlagen werden. Eigenbewerbungen sind ebenfalls zugelassen.

Die Bewerbung ist bei der Gemeinde Langenargen einzureichen.
Das Ende der Bewerbungsfrist wird jeweils auf den 11. Oktober 2024 festgesetzt.

Über die Vergabe beider Preise entscheiden die jeweiligen Stiftungsräte der Franz-Josef-Krayer-Stiftung und der Karl und Carola-Winter-Stiftung. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe und Ausschüttung besteht nicht.